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Internationale Herstellergarantie
Für Ihre Breitling Uhr bzw. Ihren Chronographen besteht bei Fabrikationsfehlern eine Gewährleistung gemäss den folgenden Bedingungen („Internationale Herstellergarantie“), die ab dem Kaufdatum der Uhr gilt („Garantiezeitraum“).
Einzelheiten zu den Bedingungen der zusätzlichen verlängerten Garantie von Breitling finden Sie in unseren AGB.
Breitling Uhrwerke
Für Ihre Breitling Uhr oder Ihren Chronographen, die nicht mit einem mechanischen Breitling Manufakturwerk ausgestattet sind, gilt eine Garantie gegen Fabrikationsfehler von zwei Jahren gemäss den vorliegenden Bedingungen („Breitlings Internationale Herstellergarantie“), gültig ab Kaufdatum der Uhr („Garantiefrist“).
MECHANISCHE BREITLING MANUFAKTURUHRWERKE
Für Uhren und Chronographen mit einem mechanischen Manufakturuhrwerk gilt die Internationale Herstellergarantie mit einer verlängerten Garantiefrist von 5 (fünf) Jahren („Internationale Herstellergarantie für Manufakturuhrwerke“).
Die Internationale Herstellergarantie für Manufakturuhrwerke gilt für alle Fabrikationsfehler am mechanischen Manufakturuhrwerk, sofern ab Kaufdatum alle zwei Jahre eine Prüfung der Wasserdichtigkeit in einem autorisierten Breitling Servicecenter durchgeführt wird. Diese Überprüfungen sind kostenlos. Die Garantie gilt ab dem Kaufdatum der Uhr („Garantiefrist“).
WIE ERKENNE ICH, OB MEINE UHR EIN MECHANISCHES BREITLING MANUFAKTURWERK HAT?
Überprüfen Sie die Modellbezeichnung auf dem Gehäuseboden Ihrer Uhr.
Wenn der zweite Buchstabe ein B ist und die beiden folgenden Ziffern zwischen 01 und 35 liegen (B01 bis B35), verfügt Ihre Uhr über ein mechanisches Breitling Manufakturwerk.
Aktivierung der Garantie und Informationen
Nach Aktivierung der Internationalen Herstellergarantie können Sie auf folgende Informationen zugreifen, indem Sie den QR-Code auf Ihrer Garantiekarte mit Ihrem Smartphone scannen und/oder die Informationen bei einem offiziellen Breitling Händler oder einer Breitling Boutique abrufen:
Modellbezeichnung
Modellreferenz
Seriennummer
Datum der Aktivierung der Herstellergarantie
Gültigkeitsdauer der internationalen Herstellergarantie
Voraussetzung für die Gültigkeit der Garantie innerhalb der Garantiefrist ist, dass eventuell notwendige Service- oder Reparaturarbeiten an Ihrer Breitling Uhr oder Ihrem Chronographen von einem autorisierten Breitling Servicecenter durchgeführt wurden.
Folgende Schäden sind von der Internationalen Herstellergarantie ausgeschlossen („Ausnahmen”):
Diebstahl, Verlust, höhere Gewalt, Naturkatastrophen und Unfälle (Schläge, Stöße, Quetschungen usw.).
Schäden durch falsche oder unsachgemässe Behandlung.
Schäden durch Eingriffe an der Uhr, die nicht von einem autorisierten Breitling Service Center vorgenommen wurden.
Schäden an Armbändern, mit Ausnahme von Metallbändern.
Verschleiß durch normalen Gebrauch und Alterung der Uhr und/oder des Metallarmbands sowie der Schließe.
Alle routinemässigen Wartungsarbeiten gemäß dem empfohlenen Serviceplan Ihrer Breitling Uhr.
Reparaturanfragen für eine Uhr, deren Garantie nicht aktiviert wurde.
Folgende Schäden sind von der Internationalen Herstellergarantie für Manufakturuhrwerke ausgeschlossen:
Probleme mit der Wasserdichtigkeit sowie entsprechende Folgeschäden, sofern die Wasserdichtigkeit nicht alle zwei Jahre überprüft wurde
Darüber hinaus gelten dieselben Ausnahmen wie für die Internationale Herstellergarantie.
HINWEIS: Die Internationale Herstellergarantie hat keinen Einfluss auf die gesetzlichen Verbraucherrechte im Land des Uhrenkaufs.
Garantieverlängerung
Als zusätzlichen Service bietet Breitling registrierten Kunden die Möglichkeit, auf www.breitling.com eine Verlängerung der Internationalen Herstellergarantie und/oder der Internationalen Herstellergarantie für Manufakturuhrwerke („Garantieverlängerung”) zu erwerben, die Fabrikationsfehler bei Ihrer Breitling Uhr bzw. Ihrem Chronographen gemäß den nachstehenden Bedingungen für eine zusätzliche Zeitspanne abdeckt:
Breitling Uhrwerke
340 EUR
Inkl. Mehrwertsteuer
340 EUR
Für Breitling Uhren bzw. Chronographen mit einem anderem als dem mechanischen Manufakturuhrwerk wird die Internationale Herstellergarantie um weitere 2 (zwei) Jahre verlängert („Verlängerte Internationale Herstellergarantie”).
MECHANISCHE BREITLING MANUFAKTURUHRWERKE
340 EUR
Inkl. Mehrwertsteuer
340 EUR
Für Uhren und Chronographen mit einem mechanischen Manufakturuhrwerk wird die Internationale Herstellergarantie für Manufakturuhrwerke um weitere 3 (drei) Jahre verlängert („Verlängerte Internationale Herstellergarantie für Manufakturuhrwerke”).
Die Verlängerte Internationale Herstellergarantie für Manufakturuhrwerke gilt für alle Fabrikationsfehler am mechanischen Manufakturuhrwerk, sofern ab Kaufdatum alle zwei Jahre eine Prüfung der Wasserdichtigkeit in einem autorisierten Breitling Servicecenter durchgeführt wird.
Diese Überprüfungen sind kostenfrei.
Die Garantieverlängerung gilt ab dem Tag nach Ablauf der Internationalen Herstellergarantie und/oder der Internationalen Herstellergarantie für Manufakturuhrwerke.
Die Garantieverlängerung ist ein zusätzlicher Service, den Sie nur für eine Breitling Uhr und/oder einen Breitling Chronographen mit gültiger Internationaler Herstellergarantie und/oder Internationaler Herstellergarantie für Manufakturuhrwerke erwerben können.
Die Garantieverlängerung gilt nur einmal; sie kann nicht mit einer zweiten Garantieverlängerung für dieselbe Uhr und/oder denselben Chronographen kombiniert werden.
Voraussetzung für die Gültigkeit der Verlängerten Garantie innerhalb des verlängerten Garantiezeitraums ist, dass eventuell notwendige Service- oder Reparaturarbeiten an Ihrer Breitling Uhr bzw. Ihrem Chronographen von einem autorisierten Breitling Servicecenter durchgeführt wurden.
Für die Garantieverlängerung gelten dieselben Ausnahmen wie für die Internationale Herstellergarantie und/oder die Internationale Herstellergarantie für Manufakturuhrwerke.
SERVICEGARANTIE
Alle von einem zertifizierten Breitling-Servicezentrum durchgeführten Interventionen, sowie ausgetauschte Teile, sind durch die gesetzlich vorgeschriebene Garantie abgedeckt, die laut dem nationalen Recht des Landes gilt, in dem die Wartung durchgeführt wird („Reparaturgarantie”).
Die im Rahmen der Reparaturgarantie durchgeführten Arbeiten und die jeweilige Garantiezeit sind auf der Rechnung und/oder dem Lieferschein angegeben.
Für die Reparaturgarantie gelten die gleichen Ausnahmen wie für die internationale Breitling-Garantie, sofern sie nicht im Widerspruch zur geltenden gesetzlichen Garantie stehen.
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