INTERNATIONALE HERSTELLERGARANTIE
Für Ihre Breitling Uhr bzw. Ihren Chronographen besteht bei Fabrikationsfehlern eine Gewährleistung gemäss den folgenden Bedingungen («Internationale Herstellergarantie»), die ab dem Kaufdatum der Uhr gilt («Garantiezeitraum»).
Einzelheiten zu den Bedingungen der zusätzlichen verlängerten Garantie von Breitling finden Sie in unseren AGB.
Überprüfen Sie die Modellreferenz auf dem Gehäuseboden Ihrer Uhr.
Ist der zweite Buchstabe ein B und liegen die 2 folgenden Zahlen zwischen 01 und 35 (B01 bis B35), so verfügt Ihre Uhr über ein mechanisches Breitling Manufakturuhrwerk.
Die Internationale Herstellergarantie wird weltweit von offiziellen Breitling Partnern anerkannt, sofern sie beim Kauf der Uhr von einem autorisierten Breitling Verkäufer aktiviert wurde.
Nach Aktivierung der Internationalen Herstellergarantie können Sie auf folgende Informationen zugreifen, indem Sie den QR-Code auf Ihrer Garantiekarte mit Ihrem Smartphone scannen und/oder die Informationen bei einem offiziellen Breitling Händler oder einer Breitling Boutique abrufen:
- Modellbezeichnung
- Modellreferenz
- Seriennummer
- Aktivierungsdatum der Herstellergarantie
- Dauer der Internationalen Herstellergarantie
Voraussetzung für die Gültigkeit der Garantie innerhalb des Garantiezeitraums ist, dass eventuell notwendige Service- oder Reparaturarbeiten an Ihrer Breitling Uhr bzw. Ihrem Chronographen von einem autorisierten Breitling Servicecenter durchgeführt wurden.
Folgende Schäden sind von der Internationalen Herstellergarantie ausgeschlossen («Ausnahmen»):
- Diebstahl, Verlust, höhere Gewalt, Naturkatastrophen und Unfälle (Schläge, Stösse, Quetschen etc.)
- Schäden durch falsche oder unsachgemässe Handhabung
- Schäden aufgrund von Manipulationen an der Uhr, die von jemand anderem als einem autorisierten Breitling Servicecenter vorgenommen wurden
- Schäden an Armbändern, mit Ausnahme von Metallbändern
- Verschleiss durch normale Nutzung und Alterung der Uhr und/oder des Metallarmbands sowie der Schliesse
- Alle routinemässigen Wartungsarbeiten gemäss dem empfohlenen Serviceplan Ihrer Breitling Uhr
- Reparaturanfragen für eine Uhr, deren Garantie nicht aktiviert wurde
Folgende Schäden sind von der Internationalen Herstellergarantie für Manufakturuhrwerke ausgeschlossen:
- Probleme mit der Wasserdichtigkeit sowie entsprechende Folgeschäden, sofern die Wasserdichtigkeit nicht alle zwei Jahre überprüft wurde
Darüber hinaus gelten dieselben Ausnahmen wie für die Internationale Herstellergarantie.
HINWEIS: Die Internationale Herstellergarantie hat keinen Einfluss auf die gesetzlichen Verbraucherrechte im Land des Uhrenkaufs.
Servicegarantie
Alle von einem zertifizierten Breitling-Servicezentrum [Link zur Liste der Servicezentren] durchgeführten Interventionen, sowie ausgetauschte Teile, sind durch die gesetzlich vorgeschriebene Garantie abgedeckt, die laut dem nationalen Recht des Landes gilt, in dem die Wartung durchgeführt wird ("Reparaturgarantie").
Die im Rahmen der Reparaturgarantie durchgeführten Arbeiten und die jeweilige Garantiezeit sind auf der Rechnung und/oder dem Lieferschein angegeben.
Für die Reparaturgarantie gelten die gleichen Ausnahmen wie für die internationale Breitling-Garantie, sofern sie nicht im Widerspruch zur geltenden gesetzlichen Garantie stehen.